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Gemäß der geänderten Richtlinien zur künstlichen Befruchtung erhält die gesetzlich versicherte Patientin 50 % der Gesamtkosten für:
Ausnahmen bilden Ehen, in denen einer der Partner privat versichert und der andere Partner gesetzlich versichert ist. Bei dieser Konstellation ist die Kostenübernahme häufig zunächst zu klären, bevor mit einer Therapie begonnen werden kann.