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Um für Ihre Patientin den Ablauf möglichst abzukürzen, möchten wir Sie freundlichst bitten, der Patientin die folgenden Untersuchungsergebnisse in Kopie mitzugeben, falls diese bereits bei Ihnen durchgeführt wurden:
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass diese Untersuchungen zum Erstbesuch im Kinderwunsch Zentrum Mainz vorliegen. Diese können bis auf den zytologischen Portioabstrich auch durch uns veranlasst werden.
Das Kinderwunsch Zentrum Mainz darf, wie jedes andere Zentrum auch, die Therapie nur nach vorheriger Beratung durch Sie erbringen. Deshalb ist die Ausstellung, der von Ihnen als Zuweiser unterschriebenen Beratungsbescheinigung nach § 27a V. SGB unbedingt erforderlich (Abrechnung über EBM Nr. 08521). Die „Richtlinien zur Durchführung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung“ schreiben bei Abrechnung der EBM 08521 (300 Punkte) eindeutig eine Paarberatung vor. Im Rahmen dieser Beratung sollte dem Ehepaar erläutert werden, welche eventuellen gesundheitlichen Risiken, körperlichen und seelischen Belastungen infolge der Behandlung bestehen. Zudem sollte auf die Erfolgsaussichten bei der künstlichen Befruchtung hingewiesen werden.
Selbstverständlich werden die genauen Einzelheiten im Rahmen des Erstgespräches im Kinderwunsch Zentrum Mainz ebenfalls erörtert.